1. Präambel und Geltungsbereich

 

 

2. Personelle Auswahl und Qualifikation

 

  • Erweitertes Führungszeugnis:
  • Verhaltenskodex:
  • Kontinuierliche Sensibilisierung:

 

3. Verhaltensregeln im Sportbetrieb

Diese Regeln bilden den verbindlichen Handlungsrahmen für alle Trainer, Übungsleiter und Betreuer des FCD. Sie dienen dem Schutz der Kinder vor Grenzüberschreitungen und der Absicherung der Betreuer vor falschen Anschuldigungen.

3.1 Angemessener Körperkontakt (sportliche Hilfestellung)

Körperkontakt im Sport ist oft notwendig (Sicherung beim Turnen, Korrektur der Schlägerhaltung beim Tennis, Erste Hilfe bei Verletzungen).
Dabei gilt:

  • Fachliche Notwendigkeit: Berührungen dürfen nur erfolgen, wenn sie für die sportliche Übung oder die Sicherheit zwingend erforderlich sind.
  • Ankündigung: Trainer sollten physische Hilfestellungen vorab verbal ankündigen (z. B. „Ich stütze dich jetzt am Rücken“).
  • Veto-Recht: Wenn ein Kind signalisiert (verbal oder durch Körpersprache), dass eine Berührung unangenehm ist, muss diese sofort unterbleiben.
  • Erste Hilfe: Bei Verletzungen erfolgt die Versorgung nach Möglichkeit vor den Augen anderer (Mitspieler/Eltern). Intime Bereiche werden nur im absoluten medizinischen Notfall berührt.

3.2 Schutz der Intimsphäre (Umkleiden & Duschen)

  • Kabinen-Management: Trainer halten sich während des Umziehens der Kinder nicht in der Kabine auf. Besprechungen finden vor oder nach dem Umziehen statt.
  • Zutritt nur mit Ankündigung: Muss ein Trainer die Kabine betreten (z. B. bei Unruhe oder Verletzung), geschieht dies nur nach lautem Klopfen und einer angemessenen Wartezeit. Nach Möglichkeit sollte eine zweite Person (anderer Trainer/Elternteil) mitgehen.
  • Dusch-Regel: Erwachsene duschen grundsätzlich zeitlich oder räumlich getrennt von Minderjährigen.
  • Handyverbot: In Umkleiden und Duschen herrscht striktes Fotografier- und Videoverbot für alle (auch für die Jugendlichen untereinander).



3.3 Aufsichtspflicht und Vier-Augen-Prinzip

  • Offenheit: Trainingseinheiten sind grundsätzlich transparent gestaltet. Eltern haben das Recht, (nach Absprache) beim Training zuzuschauen.
  • Einzelgespräche: Müssen kritische Themen unter vier Augen besprochen werden, findet dies in einem einsehbaren Raum oder im Freien mit Sichtkontakt zu anderen Personen statt (Tür bleibt offen).
  • Abholung: Trainer stellen sicher, dass Kinder nach dem Training sicher abgeholt werden oder wie vereinbart nach Hause gehen. Private Fahrten im Trainer-PKW sind zu vermeiden; falls unvermeidbar, müssen die Eltern vorab informiert sein.

3.4 Reisen, Trainingslager und Übernachtungen

  • Zimmerbelegung: Trainer schlafen niemals im selben Zimmer wie Minderjährige. Die Belegung der Kinderzimmer erfolgt geschlechtergetrennt.
  • Nachtruhe: Kontrollen der Nachtruhe werden nach Möglichkeit von zwei Betreuern gemeinsam durchgeführt (Vier-Augen-Prinzip).
  • Alkoholverbot: Bei Vereinsreisen mit Minderjährigen gilt für die Aufsichtspersonen ein striktes Alkoholverbot während der gesamten Dienstzeit (auch abends, solange die Aufsichtspflicht besteht).

3.5 Digitale Medien und Soziale Netzwerke

  • Dienstliche Kommunikation: Gruppenchats (WhatsApp etc.) dienen ausschließlich der Organisation (Termine, Treffpunkte).
  • Privatsphäre: Trainer nehmen keine „Freundschaftsanfragen“ von Minderjährigen in privaten sozialen Netzwerken (Instagram, TikTok etc.) an, solange ein aktives Betreuungsverhältnis besteht.
  • Bildrechte: Fotos von Kindern für die Website [fcd-er.de] oder Social Media dürfen nur veröffentlicht werden, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.

3.6 Belohnungen und Geschenke

  • Gleichbehandlung: Es gibt keine Bevorzugung einzelner Kinder durch Geschenke, Einladungen oder exklusive Vorteile. Belohnungen (z. B. Eis nach einem Sieg) erfolgen immer für die gesamte Gruppe.
  • Finanzielle Distanz: Trainer leihen Kindern kein Geld und nehmen keine wertvollen Geschenke von Eltern an, die über eine kleine Aufmerksamkeit zum Saisonende hinausgehen.

4. Intervention bei Verdachtsfällen

4.1 Die „Kultur des Hinsehens“

 

Sicherung der Wahrnehmung:

Keine Alleingänge:

Meldung:

4.2 Externe Beratung und Meldewege

 

  • Kinderschutzbund Erlangen:
  • Jugendamt Erlangen:
  • Polizei Erlangen: